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Aufgaben der Jagd

Die Aufgaben der Jagd sind heute vor allem die Erhaltung eines an die land- und forstwirtschaftlichen Gegebenheiten angemessenen, artenreichen und gesunden Wildstandes und die Erhaltung stabiler Lebensräume. Alle jagdlichen Maßnahmen ziehen auf eine nachhaltige, ökologische und wildtiergerechte Bewirtschaftung ab.
 

Jagd ist nachhaltig

Die Jagd muß sich heute für die nachhaltige Nutzung von nicht gefährdeten Wildarten in ihren artgemäßen und naturnah gestalteten Lebensräumen einsetzen. Viele jagdwirtschaftlichen Maßnahmen sind daher Maßnahmen des Naturschutzes zur Verbesserung von Biotopen (Anlage von Hecken, Pflanzen von Obstgehölzen etc.) und zur Bewahrung der Artenvielfalt.
Zur Erfassung der aktuellen Bestandsdynamik bedient sich die Jagd fachlich anerkannter Wildtier-Monitoring-Methoden. Die Rückkehr ehemals heimischer (autochthoner) Arten wird prinzipiell gut geheißen und gefördert. Beispiele sind dafür der Braunbär, Luchs, Wildkatze u.a.m.
 

Die Jagd ist weidgerecht (Wildtiergerecht)


Wildtiergerechtigkeit, das heißt, die Achtung des Wildtieres als Mitgeschöpf, kann der Öffentlichkeit nicht durch beharrliche Reproduktion jagdlicher Bräuche vermittelt werden. Vielmehr sollen Jäger ihr Handwerk verantwortungsbewußt und beispielhaft ausüben. Dazu gehört, dass Wildtiere, möglichst effizient und tierschutzgerecht (ohne zu leiden) erlegt werden.
 

Die Jagd ist ökologisch


Ziel eines zeitgemäßen Wildtiermanagements ist, einen umfassende ökologische Sichtweise auf Lebensräume zu haben, in denen man durch die Jagdwirtschaft eingreift. Dabei sind vor allem die natürlichen Gegebenheiten von Flora und Fauna zu berücksichtigen, um stabile und vitale Lebensgemeinschaften in der Kulturlandschaft auszubilden.
Vitalität von Lebensgemeinschaften meint nicht nur die Trophäenstärke der Wildtiere, sondern die gesamten Lebensumstände (Populationsdynamik, Gesundheit etc.). Auch die ökologische Tragfähigkeit der Lebensräume und die natürlichen Räuber-Beute-Beziehungen innerhalb der Lebensräume müssen im modernen Wildtiermanagement berücksichtigt werden. Das ökologische Gleichgewicht steht im Mittelpunkt aller menschlichen Eingriffe. Die Jagd ist heute ein bedeutender Bereich des Naturschutzes!
Deck Mai  
Vorsitzender
 
Maik Deckert
Walldorfer Straße 25
98617 Meiningen OT Herpf
 
Mobil: 0171 4065672
Fax: 036943 24157

 

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Web Sig   
Stellv. Vorsitzender
 
Siegbert Weber
Marienstr. 33
98617 Rhönblick OT Gerthausen
 
Mobil: 0170 8123087
Fax: 036943 24860

 

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Waech Jen       
Schatzmeister
 
Jens Wächter
Klausstraße 22
99310 Arnstadt
 
Mobil: 0173 6617653

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Ma Guen  
Schriftführer

Günter Marr
Betthäuser Str. 12
98617 Meiningen OT Dreißigacker

Mobil: 0151 17654573
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Unserem ehm. Ehrenvorsitzender

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RECHTLICHES + + +

Die Weidgerechtigkeit oder Wildtiergerechtigkeit ist im Jagdgesetz festgelegt und bezeichnet gewisse Normen und Regeln, die für jede(n) verantwortungsbewusste(n) Jägerin bwz. Jäger gelten.

Definition

Waidgerechtigkeit oder auch Weidgerechtigkeit nennt man einen gewissen Kanon an Normen und Regeln, die für jeden verantwortlichen Jäger oder Angler gelten sollten. Dies umfasst unter anderem die Hege des Wildes oder der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte als grausam geltende Jagd- bzw. Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. So gilt zum Beispiel der Schrotschuss auf Rehe nicht mehr als waidgerecht, obwohl dies in früherer Zeit anders gesehen wurde. Viele zunächst aus Übereinkunft getroffene Normen haben sich später in schriftlicher Form in Gesetzen oder anderen Verordnungen durchgesetzt.

Auch der Begriff der Waidgerechtigkeit selbst ist in die Jagdgesetze eingegangen. Erstmals eingeführt in die Gesetzessprache wurde der Begriff als „Deutsche Waidgerechtigkeit“ im § 4 des Reichsjagdgesetzes vom 3. Juli 1934. Auch heute noch ist er z. B. im § 1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes zu finden:
„Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.

Ähnlich formuliert sind die Landes-Jagdgesetze in Österreich:
„Die Jagd ist in einer allgemein als waidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.“
(NÖ Jagdgesetz 1974, § 1, Abs 2).

Daneben gelten die nicht schriftlich normierten Regeln der Waidgerechtigkeit als mit Usancen vergleichbares Gewohn-heitsrecht und entfalten darum Gesetzeskraft: Im Sinne der Waidgerechtigkeit handelt man nach bestimmten Regeln, auf deren Einhaltung sich alle Beteiligten verlassen können
(„es wurde immer so gemacht“).

Gesetzliche Regelungen zur Waidgerechtigkeit gibt es ausschließlich in Deutschland und Österreich.
Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur weidgerechten Hege des Wildes verbunden, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln könne und erhalten werde".
Die Weidgerechtigkeit umfasst einen Kanon an Normen und Regeln, die die Achtung des Jägers oder der Jägerin gegenüber dem Mitgeschöpf widerspiegelt. Diese Regeln zielen darauf ab, dass die Jäger/innen ihr Handwerk verantwortungsbewusst und beispielhaft ausüben. Dazu gehört auch das Bestreben, das Tier möglichst effizient und tierschutzgerecht (ohne zu leiden) zu erlegen.

Unerlaubte Mittel und Methoden der Jagd sind durch das Landesjagdgesetz verboten.